Aktuell > Vorwurf "antiisraelisch" widerrufen
Friedensgruppen und Aktive der Friedensbewegung werden immer wieder von Verfechtern der israelischen Regierungspolitik als "anti-israelisch" oder "antisemitisch" denunziert, wenn sie z.B. die Siedlungspolitik in besetzten Westjordanland kritisieren, die nicht nur völkerrechtswidrig ist, sondern einem Frieden unter Berücksichtigung der Interessen und Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung im Weg steht, kritisieren.
Auch wir sind schon wegen unserer Solidarität mit israelischen Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsdienstverweigern des Antisemitismus bezichtigt worden. Gerade dieser Vorwurf ist besonders absurd: Sollen wir etwa, wenn wir uns für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit einsetzen und Menschen in aller Welt unterstützen, die den Kriegsdienst verweigern, jüdische Israelis ausdrücklich davon ausnehmen? Das wäre dann wirklich antisemitisch und anti-israelisch.
Die Vorwürfe anti-israelisch und antisemitisch zu sein, führen immer wieder dazu, dass Kirchen und Städte ohne Prüfung des Sachverhalts Räume für Veranstaltungen verweigern und sogar bereits zugesagte Räume wieder für die jeweilige Veranstaltung sperren.
Dabei vermeiden die Anhängerinnen und Anhänger der israelischen Regierungspolitik die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Opfern ihrer Verleumdungen: Es geht darum, Andersdenkende mit unzutreffenden Unterstellungen zu diffamieren und mundtot zu machen - und auch darum, das eigene, auf irrigen Annahmen beruhende Weltbild nicht zu erschüttern.
Jetzt wurde auch Andreas Zumach, ein angesehener Journalist und Kenner der internationalen Beziehungen, attackiert. Er wurde seitens Bärbel Illi von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Region Stuttgart e.V. (DIG) verleumdet. Andreas Zumach hat sich dagegen gewehrt. Bärbel Illi sah sich zu einem Widerruf und einer Unterlassungserklärung gezwungen.
Darüber informiert eine Mail von Andreas Zumach, die wir hier dokumentieren:
Nachfolgende, soeben bei mir eingetroffene Widerrufs- und Unterlassungserklärung von Bärbel Illi, Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. Region Stuttgart zu Falschbehauptungen über mich und meine Rede an der LMU München in ihrer gestern versandten Mail gegen die Nakba-Ausstellung in Reutlingen solltet Ihr/sollten Sie in Euren/Ihren Verteilern weiterverbreiten.
Beste Grüße Andreas Zumach
—- Weitergeleitete Nachricht —- Betreff: AW: Ihre heutige Mail "Nakba-Ausstellung stoppen" Datum: Fri, 1 Feb 2019 10:00:26 +0100 Von: Bärbel Illi <baerbel.illi@t-online.de> An: ‚Andreas Zumach’ <zumach@taz.de>, finanzdezernat@reutlingen.de, verwaltungsdezernat@reutlingen.de, Michael.Blume@stm.bwl.de, ‚Ulrich Bausch’ <ubausch@vhsrt.de> Sehr geehrter Herr Zumach,
ich widerrufe die von Ihnen in Ihrer Mail unten in den Punkten 1 bis 4 angesprochenen Aussagen von mir. Ich verpflichte mich, sie zu unterlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichte ich mich zu einer Vertragsstrafe von 200 €.
Mit freundlichen Grüßen Bärbel Illi
Deutsch-Israelische Gesellschaft Region Stuttgart e.V. c/o Bärbel Illi, Keplerstr. 34, 73760 Ostfildern Tel.: 0711-4411138 mobil: 0151 14943690 www.dig-stuttgart.net
de-de.facebook.com/DIGStuttgart
—Ursprüngliche Nachricht— Von: Andreas Zumach [mailto:zumach@taz.de] Gesendet: Donnerstag, 31. Januar 2019 18:48 An: baerbel.illi@t-online.de; finanzdezernat@reutlingen.de; verwaltungsdezernat@reutlingen.de; Michael.Blume@stm.bwl.de; Ulrich Bausch <ubausch@vhsrt.de> Betreff: Ihre heutige Mail "Nakba-Ausstellung stoppen"
Sehr geehrte Frau Illi,
in einer heute um 10.49h versandten Mail An die Stadt Reutlingen Herrn Bürgermeister Alexander Kreher Rathaus, Marktplatz 22, 72764 Reutlingen
In Kopie an
Herrn Bürgermeister Robert Hahn Herrn Dr. Ulrich Bausch, Geschäftsführer vhs Reutlingen Dr. Michael Blume, Beauftragter der Landesregierung BW gegen Antisemitismus stellen Sie die folgenden Behauptungen auf über meine Person und meine Rede an der LMU-München vom 7.11.2018:
1) Sie behaupten: "Zumach ist ein antiisraelisch agierender Referent"
Diese Behauptung ist falsch.
Richtig ist: Ich habe noch nie antiisraelisch agitiert und werde das auch künftig nicht tun. Seit meiner Freiwilligenzeit 1973-1975 mit der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste (über deren Engagement in Israel seit 1962 sowie für Holocaust-Überlebende in vielen Ländern Europas und den USA Sie ja sicher informiert sind, und deren hauptamtlicher Mitarbeiter ich von 1981 bis 1988 war) engagiere ich mich in Wahrnehmung meiner besonderen historischen Verantwortung als Deutscher für die gesicherte und dauerhaft unbedrohte Existenz des Staates Israel und gegen jegliche Form von Judenfeindlichkeit. Die Wahrnehmung dieser besonderen Verantwortung schließt allerdings Kritik an der völkerrechtswidrigen Besatzungspolitik der israelischen Regierung nicht aus, sondern macht sie sogar notwendig. Denn eine gesicherte und dauerhaft unbedrohte Existenz des Staates Israel kann und wird es nach meiner Überzeugung erst geben, wenn auch das seit der UNO-Resolution 181 von 1947 völkerrechtlich verbriefte Recht der PalästinenserInnen auf staatliche Selbstbestimmung umgesetzt ist und die universell gültigen Menschenrechte auch für die PalästinenserInnen Wirklichkeit geworden sind.
(Anmerkung: Die völkerrechtswidrige Besatzung, die Sie in Ihrer Mail zu einer Behauptung meinerseits abzuwerten versuchen und mit einem Fragezeichen versehen, ist eine Tatsache, die der UNO-Sicherheitsrat nach dem Krieg von 1967 in seinen beiden einstimmig verabschiedeten Resolutionen 242 und 338 festgestellt hat - völkerrechtlich verbindlich und bis heute uneingeschränkt gültig.)
2) Sie behaupten über meine Rede an der LMU in München vom 7.11.2019: "Darin tischt Zumach wieder die Fremdkörper-Legende auf. ‚Die Menschen arabischer Herkunft haben vorher in diesem Gebiet gelebt."
Richtig ist
a) Ich habe keine Fremdkörper-Legende aufgetischt. Weder von Juden, Israelis, Arabern, Palästinensern, Muslimen oder von irgendeiner anderen ethnisch, religiös, national, rassisch oder sonstwie definierbaren Gruppe habe ich behauptet, sie seien Fremde auf dem Territorium, das bis November 1947 das britische Mandatsgebiet Palästina war, gehörten nicht dorthin o.Ä.
b) Den Satz "Die Menschen arabischer Herkunft haben vorher in diesem Land gelebt" habe ich (völlig unabhängig davon, ob er richtig ist oder nicht) in der Rede an der LMU nicht gesagt (ausweislich des vollständigen Videomitschnitts dieser Veranstaltung: https://www.youtube.com/watch?v=oTMKToXZr60 )
3)Sie behaupten: "Daß die deutsche Politik erfreulicherweise seit geraumer Zeit auch in einigen Punkten gegen den israelbezogenen Antisemitismus vorgeht, kommentiert Andreas Zumach abfällig, indem er von `einigen Beauftragten gegen Antisemitismus von diversen Bundesländern als Mitläufer` einer Kampagne der israelischen Regierung spricht."
Richtig ist: ich habe das Vorgehen der deutschen Politik gegen israelbezogenen Antisemitismus nicht abfällig kommentiert. Ich habe das Vorgehen überhaupt nicht kommentiert.
Völlig unabhängig vom Stichwort "israelbezogener Antisemitismus" habe ich bei meiner mit zahlreichen Beispielen belegten Beschreibung der in Deutschland laufenden Kampagne, legitime Kritik an der israelischen Regierungspolitik als antisemitisch zu diffamieren und zu unterbinden, auch diverse Akteure dieser Kampagne benannt und gesagt: "Zu dieser Kampagne gehören zumindest als Mitläufer inzwischen auch einige der von diversen Bundesländern ernannten Beauftragten gegen Antisemitismus."
4) Sie behaupten ich hätte gesagt, die Arbeitsdefinition Antisemitismus (IHRA - International Holocaust Remembrance Alliance), die sich die Bundesregierung am 20.9.17 zu Eigen gemacht hat, und auf die sich der Bundestag in ihrer ganzen Länge von zwei Seiten beruft (siehe Anhang), sei "nicht rechtsgültig".
Diese Ihre Behauptung ist zunächst richtig. Das habe ich gesagt. Und es trifft zu. Denn diese Arbeitsdefinition hat auch durch die von Ihnen beschriebenen Handlungen der Bundesregierung und des Bundestages keinerlei Rechtskraft, Gesetzeskraft o.Ä. erhalten. Sie ist durch diese Handlungen der Bundesregierung und des Bundestages weder rechtsgültig noch für irgendjemanden in Deutschland rechtsverbindlich geworden. Rechtsgültige und rechtsverbindliche Grundlagen zum Thema sind das deutsche Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Antirassismuskonvention der UNO.
Sie behaupten dann weiter:
Zumach möchte nicht, dass die folgenden Beispiele der Arbeitsdefinition der Bundesregierung als antisemitisch benannt werden.
a) Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen.
b) Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird.
c) Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben.
d) Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.
e) Das kollektive Verantwortlichmachen von Juden für Handlungen des Staates Israel."
Diese Ihre Behauptung ist falsch.
Richtig ist: ich habe mich in meiner Rede an der LMU in München überhaupt nicht dazu geäußert, ob diese Beispiele als antisemitisch benannt werden sollen oder nicht. Ich habe lediglich die Entstehungsgeschichte der Arbeitsdefinition geschildert und auf die bestehende Tatsache hingewiesen, daß diese Beispiele nie von der IHRA beschlossen wurde.
(Ich füge hier gerne hinzu: ich bin ausdrücklich dafür, daß die Verhaltensweisen in den von Ihnen aufgeführten Beispielen als judenfeindlich/antisemitisch bzw. als anti-israelisch eingestuft und politisch bekämpft werden. Ich wende mich allerdings entschieden dagegen, daß unter dem Vorwand, Antisemitismus (egal ob israelbezogen oder nicht) zu bekämpfen, versucht wird, legitime Kritik an israelischer Regierungspolitik als antisemitisch/antiisraelisch zu diffamieren und zu unterbinden. Dafür hat die von Ihnen geführte DIG Region Stuttgart e.V. und haben Sie persönlich, Fau Illi, in der Vergangenheit leider schon viele sehr üble Beispiele geliefert.)
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre unter 1-4 benannten Falschbehauptungen gegenüber den Adressaten Ihrer heutigen Mail und mit Kopie an mich zu widerrufen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis morgen, Freitag, 1. Februar 2019, 13.00h.
Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, erhalten Sie eine entsprechende Abmahnung meines Anwaltes. Dadurch entstünden Ihnen dann Kosten. (Die Süddeutsche Zeitung muß knapp 900 Euro meiner Anwaltskosten bezahlen für die gestern erwirkte Unterlassungserklärung zu Falschbehauptungen über meine Münchner Rede in der SZ vom Montag dieser Woche). Sollten Sie auch der anwaltlichen Aufforderung zu Widerruf und Unterlassungserklärung nicht nachkommen, werde ich bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken. Das wird dann noch teurer für Sie.
Andreas Zumach, Genf 30.1.2019
- Andreas Zumach Salle de Presse 1 Palais des Nations CH-1211 Genf 10 Mail: zumach@taz.de Tel. CH 0041/78/6316589 Tel. D 0049/172-6172375
Ende der E-Mail von Andreas Zumach.
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