Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Hessen

Kundgebung zum Antikriegstag

Frankfurt a.M., Samstag, 1. September 2012

Konstablerwache 14.30 - 16 Uhr

mit

  • der Aufführung „Kein Krieg ist heilig, kein Krieg ist gerecht"
  • Infotischen
  • Reden: Janine Wissler (MdL), Julian Toewe (AK Zivilklausel FFM) u.a.

 

Eine Kundgebung des Frankfurter Bündnisses „Bildung ohne Bundeswehr“
zur Vorbereitung
der bundesweiten

Aktionswoche für militärfreie Bildung und Forschung vom 24.-29. September 2012

Weitere Veranstaltungen in diesem Zusammenhang

  • Samstag, 15. September: Bundeswehrstand auf der Ausbildungsmesse StuZuBi (Casino, Campus Westend)  -> wir protestieren dagegen ab 11 Uhr unter dem Motto „Etwas Besseres als den Tod findest Du überall!
  • Donnerstag, 27. September, 18 Uhr, im DGB-Jugendclub (Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77, hinter dem Gebäude, Richtung Main): Junge GEW Frankfurt lädt ein zu: Schulfrei für das Militär - Der Einfluss der Bundeswehr auf die Schulen und was wir dagegen tun können.
    Referenten: Peer Heinelt (Politologe und Publizist) und Tony Schwarz (Lehrer an der Martin-Buber-Schule, die bereits seit 2010 bundeswehrfreie Schule ist)
  • Samstag, 29. September :
    Demonstration UmFAIRTeilen: Auftakte: 12 Uhr Kaiserstr. gegenüber Hbf. (Kaisersack), 12 Uhr Paulsplatz. Das Frankfurter Bündnis "Bildung ohne Bundeswehr" beteiligt sich. 


Zum Frankfurter Bündnis „Bildung ohne Bundeswehr“ gehören bisher:

  • AG Frieden und internationale Politik 
  • attac - AG Globalisierung und Krieg Frankfurt
  • Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Frankfurt
  • Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen
  • DIDF-Jugend Frankfurt
  • DKP  Frankfurt
  • FDJ Frankfurt
  • Friedens- und Zukunftswerkstatt
  • DIE LINKE.Kreisverband Frankfurt
  • Tatort Kurdistan
  • Yekîtiya Xwendevanên Kurdistan - Verband der Studierenden aus Kurdistan

Antikriegstag 1. September

An Krieg wieder gewöhnen?  Bundeswehreinsätze im Inneren?

Wir sagen NEIN!


„Schritt für Schritt“ müsse man vorgehen, um die Bürger an Kriegseinsätze im Ausland „wieder zu gewöhnen“.  Das sagte der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) 1993.

Wir sagen: Daran wollen wir  uns nicht „gewöhnen“.

Deshalb fordern wir:

  • Sofortiger Abzug  der Bundeswehr aus Afghanistan! 11 Jahre dauert der Krieg schon, über 100 Milliarden Euro hat er bisher gekostet. 60.000 Afghanen starben bereits. 53 deutsche Soldaten verloren ihr Leben, hunderte wurden verletzt oder seelisch traumatisiert.
  • Keine Auslandseinsätze der Bundeswehr! Es geht um Profite, Menschenrechte werden nur vorgeschoben.
  • Rüstungsexporte stoppen! Deutschland hat seine Rüstungsexporte in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Nach USA und Russland ist es auf Platz 3 im Weltwaffenhandel. Der Panzer Leopard 2 entwickelt sich zum „tödlichen Exportschlager“. Über 500 Panzer sollen an die Diktaturen Saudi-Arabien und Katar geliefert werden. Indien, Indonesien und Algerien stehen bereits Schlange. Das Geschäft mit dem Tod „blüht“ wie nie.
  • Kein „Werben fürs Töten und Sterben“ in den Arbeitsämtern, bei Volksfesten wie dem Hessentag, bei Berufsbildungsmessen, in Schulen und Hochschulen!

Wir werden uns nicht ans Blutvergießen gewöhnen!

Nieder mit Krieg und Militarismus!


Freie Bahn für Auslands- und Inlandseinsätze der Bundeswehr?
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) bricht das Grundgesetz!


Am 12.7.1994 entschied das Bundesverfassungsgericht: Kriegseinsätze  der Bundeswehr in aller Welt sind erlaubt. Der Artikel 26 des GG verbietet aber „die Führung eines Angriffskrieges“.
Jetzt (17.8.2012) entschied das BVG: Die Bundeswehr darf ab sofort Kriegswaffen auch im Inneren einsetzen (in „Ausnahmesituationen katastrophalen Ausmaßes“).
Reinhard Gaier stimmte als einziger Verfassungsrichter dagegen. Er sieht die konkrete Gefahr, dass „bewaffnete Streitkräfte im Inneren ... dazu eingesetzt werden, um allein schon durch ihre Präsenz (Anwesenheit) die Bevölkerung etwa bei Demonstrationen einzuschüchtern.“ Und: „Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.“ Zu der in diese Richtung gegangenen Verfassungsänderungen von 1968 (Notstandsgesetze genannt) erklärte der Verfassungsrichter Gaier: „So richtete sich der vor allem von den Gewerkschaften getragene Widerstand gegen die Notstandsverfassung in Sonderheit gegen die zutreffend erkannte Gefahr eines Einsatzes der Streitkräfte als innenpolitisches Machtinstrument gegen die Bevölkerung namentlich bei Arbeitskämpfen“.

Wieder verstößt das BVG gegen das Grundgesetz! In Artikel 35 (3) steht, dass die Bundesregierung „die Streitkräfte (Bundeswehr) zur  Unterstützung der Polizei ... bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall einsetzen kann.“. 1994 und 2012 hat das BVG das Grundgesetz auch so drastisch uminterpretiert im Vergleich zu den vorher herrschenden Interpretationen, dass es faktisch eine Verfassungsänderung ist. Und Verfassungsänderungen stehen dem BVG nicht zu.                          

Letztes Update: 13.09.2012, 17:51 Uhr