Aktuell > Aktionswoche für militärfreie Bildung und Forschung > Kundgebung zum Antikriegstag, 1. September
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Weitere Veranstaltungen in diesem Zusammenhang
Zum Frankfurter Bündnis „Bildung ohne Bundeswehr“ gehören bisher:
„Schritt für Schritt“ müsse man vorgehen, um die Bürger an Kriegseinsätze im Ausland „wieder zu gewöhnen“. Das sagte der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) 1993.
Wir sagen: Daran wollen wir uns nicht „gewöhnen“. Deshalb fordern wir:
Wir werden uns nicht ans Blutvergießen gewöhnen!
Nieder mit Krieg und Militarismus!
Freie Bahn für Auslands- und Inlandseinsätze der Bundeswehr?Das Bundesverfassungsgericht (BVG) bricht das Grundgesetz!Am 12.7.1994 entschied das Bundesverfassungsgericht: Kriegseinsätze der Bundeswehr in aller Welt sind erlaubt. Der Artikel 26 des GG verbietet aber „die Führung eines Angriffskrieges“.Jetzt (17.8.2012) entschied das BVG: Die Bundeswehr darf ab sofort Kriegswaffen auch im Inneren einsetzen (in „Ausnahmesituationen katastrophalen Ausmaßes“).Reinhard Gaier stimmte als einziger Verfassungsrichter dagegen. Er sieht die konkrete Gefahr, dass „bewaffnete Streitkräfte im Inneren ... dazu eingesetzt werden, um allein schon durch ihre Präsenz (Anwesenheit) die Bevölkerung etwa bei Demonstrationen einzuschüchtern.“ Und: „Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.“ Zu der in diese Richtung gegangenen Verfassungsänderungen von 1968 (Notstandsgesetze genannt) erklärte der Verfassungsrichter Gaier: „So richtete sich der vor allem von den Gewerkschaften getragene Widerstand gegen die Notstandsverfassung in Sonderheit gegen die zutreffend erkannte Gefahr eines Einsatzes der Streitkräfte als innenpolitisches Machtinstrument gegen die Bevölkerung namentlich bei Arbeitskämpfen“.Wieder verstößt das BVG gegen das Grundgesetz! In Artikel 35 (3) steht, dass die Bundesregierung „die Streitkräfte (Bundeswehr) zur Unterstützung der Polizei ... bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall einsetzen kann.“. 1994 und 2012 hat das BVG das Grundgesetz auch so drastisch uminterpretiert im Vergleich zu den vorher herrschenden Interpretationen, dass es faktisch eine Verfassungsänderung ist. Und Verfassungsänderungen stehen dem BVG nicht zu.