Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Hessen

Strafbefehl wegen Aktion gegen Atomwaffen

an einem Zaun in Büchel am 9. August 2016

Martin Otto (DFG-VK Lahn-Dill) am 23.10.2016:

Das Amtsgericht Cochem sandte mir kürzlich einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 15 Euro (ersatzweise 15 Tage Haft) wegen Sachbeschädigung, weil ich am diesjährigen Nagasaki-Gedenktag mit einem Bolzenschnieder ein Loch in den Militärzaun geschnitten hatte. Eine kleiner, bescheidener Beitrag zur "Abrüstung von unten" am Abschlusstag der 20-Wochen-Aktionspräsenz (Büchel, 26.3. - 9.8.2016). Die Aktion fand fünf Wochen vor dem Fliegerhorst-Go-In durch neun AktivistInnen statt, die ebenfalls mit Anklagen zu rechnen haben. Gegen meinen Strafbefehl habe ich Einspruch eingelegt und dem Gericht mitgeteilt, wegen der nun anstehenden Hauptverhandlung könne von meiner Seite auf die Ladung von Zeugen verzichtet werden, da ich die Sachbeschädigung - wie im Strafbefehl beschrieben - einräume. Es geht mir mit dem Einspruch vielmehr darum, vor Gericht zu erklären, dass meine - unbestrittene - Handlung nicht rechtswidrig war.
 

Letztes Update: 24.10.2016, 16:31 Uhr