Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Hessen

Pressemitteilung 28.9.2011

Connection e.V. und DFG-VK Hessen

Ägyptisches Militär nimmt Tod eines Kriegsdienstverweigerers und Militärkritikers in Kauf

Maikel Nabil Sanad kämpft um Leben und Freiheit - Berufungsverhandlung am 4. Oktober 2011

Direkt zur Aktionsseite: www.Connection-eV.de/aktion-egypt.php

Seit mehr als einem Monat ist der ägyptische Kriegsdienstverweigerer, Militärkritiker und Blogger Maikel Nabil Sanad im Hungerstreik. Er fordert damit seine sofortige Freilassung aus der Haft. Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen sind äußerst besorgt um den Zustand von Maikel Nabil Sanad, der inzwischen mit dem Tod ringt. Die Organisationen unterstützen seine Forderung auf unverzügliche und bedingungslose Freilassung.

Ein Militärgericht hatte Maikel Nabil Sanad am 10. April 2011 wegen Beleidigung des Militärs, Verbreitung falscher Informationen und Störung der öffentlichen Ordnung zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er in einem Beitrag auf seinem Blog http://www.maikelnabil.com über die Rolle des Militärs während und nach der Revolution berichtet hatte. Er hatte darin ausführlich die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen und politischen Einflussnahmen des ägyptischen Militärs in dieser Zeit thematisiert.

Seine Verurteilung verletzt das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. Am 21. Juli 2011 hatte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung 34 zum Menschenrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit Stellung bezogen: „Staatliche Behörden dürfen Kritik von Institutionen wie dem Militär oder Verwaltung nicht untersagen.“ Damit stellt die Verurteilung und Inhaftierung von Maikel Nabil Sanad eine klare Verletzung des Artikels 19 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte dar. Auch die im Juni 2011 in Kraft getretene Übergangsverfassung Ägyptens garantiert das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit.

Das Urteil wurde zudem von einem Militärgericht gegenüber einer Zivilperson ausgesprochen und erging in Abwesenheit der Familie, Freunde und des Anwalts von Maikel Nabil Sanad. Damit verletzt das Verfahren gegen Maikel Nabil Sanad auch das Recht auf ein gerechtes Verfahren nach Artikel 14 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte.

Maikel Nabil Sanad hatte den Hungerstreik am 23. August 2011 begonnen. Mehrmals hatte er seine Forderung auf sofortige Freilassung mit einem Durststreik bekräftigt. Durch den Durststreik versagten seine Nieren und er fiel wiederholt ins Koma. Unterstützer teilten mit, dass er sehr geringen Blutdruck habe und weniger als 48 Kilo wiege.

Das ägyptische Militär reagierte auf die Unterstützung von Maikel Nabil Sanad mit der Androhung von weiteren Verhaftungen. So wurde sein Bruder, Mark Nabil Sanad, nach einem Besuch am 20. September aufgefordert, die Unterstützung einzustellen: „Sie drohten mir, mich festzunehmen, wenn ich weiter meinen Bruder verteidige und nicht ruhig bin. Aber ich werde weitermachen.“

Connection e.V. und die DFG-VK Hessen sind äußerst besorgt über den Gesundheitszustand von Maikel Nabil Sanad. Sie fordern erneut das ägyptische Militär auf, ihn unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Gernot Lennert von der DFG-VK Hessen betonte heute: „Es steht in der Verantwortung des ägyptischen Militärs, das ungerechte Urteil unverzüglich aufzuheben und die notwendige medizinische Versorgung von Maikel Nabil Sanad zu gewährleisten.“

Das ägyptische Militär hat zwischenzeitlich den Termin der Berufungsverhandlung auf kommenden Dienstag, den 4. Oktober 2011, vorgezogen. Connection e.V. und die DFG-VK Hessen bitten weiter um Unterstützung für Maikel Nabil Sanad über:

http://www.Connection-eV.de/aktion-egypt.php

http://www.frieden-mitmachen.de

http://WRI-irg.org/campaigns/supportmaikelnabil

gez.
Rudi Friedrich, Connection e.V. (069-82375534)
Gernot Lennert, DFG-VK Hessen (069-431440)

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Connection e.V., Gerberstr. 5, 63065 Offenbach
Tel.: 069-82375534, Fax 069-82375535
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DFG-VK Hessen, Mühlgasse 13, D-60486 Frankfurt
Tel.: 069-431440, Fax: 069-4990007
www.dfg-vk-hessen.de
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Letztes Update: 28.09.2011, 10:52 Uhr